Gerüstet für den Winterdienst
Bald steht der Winter vor der Tür. Die Stadt Schwerin ist vorbereitet. Auch wenn die ersten
Herbsttage recht mild waren, hat der SDS in den vergangenen Wochen intensive
Vorbereitungen für die kommende Winterdienstsaison getroffen.
„Wir haben alles dafür getan,um gut aufgestellt in die Saison zu gehen“, erklärt Axel Klabe, Bereichsleiter für Straßenunterhaltung. Somit wurden 300 Tonnen Streusalz, 100 Tonnen Streukies und Sole eingelagert. Zwei Silos sorgen für schnelle Beladung der Streufahrzeuge. Vom 1. November bis zum 15. April arbeiten die verantwortlichen Frauen und Männer in Schichten, um die Straßen sicher zu halten. Bei Temperaturen unter drei Grad machen sich die Einsatzkräfte zu Kontrollfahrten auf, um bei Bedarf mit einem Salz-Sole-Gemisch gegen Glätte vorzugehen. Insgesamt 36 Beschäftigte werden für den Winterdienst im Einsatz sein. Unterstützt werden sie von sechs Dispatchern, die die Einsätze überwachen und koordinieren. Diese beobachten die Wetterlage und erteilen Einsatzaufträge, sobald sich kritische Bedingungen abzeichnen.
In der Werkstatt sorgen zwei Kollegen dafür, dass die Fahrzeuge funktionstüchtig und fahrbereit sind. Acht Fahrzeuge des SDS stehen dafür bereit. Weitere fünf Fahrzeuge externer Partner verstärken die Einsätze bei starkem Schneefall oder Glätte. Zusammen kümmern sie sich um die 271 Kilometer Straßen, die in drei Kategorien unterteilt sind: Erst werden die Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen geräumt, dann die Sammelstraßen in den Wohngebieten und schließlich die Anliegerstraßen. Neben den Straßen werden gleichfalls rund 212.100 Quadratmeter Geh- und Radwege inklusive 264 Bushaltestellen bei Schnee und Glätte freigehalten. Auch die städtischen Friedhöfe gehören zum Einsatzgebiet. „Nicht alles kann gleichzeitig bearbeitet werden“, appelliert Axel Klabe an die Bevölkerung: „Rücksicht und gegenseitiges Verständnis sind im Winter entscheidend. Eine plötzliche Änderung der vorhergesagten Wetterlage stellt uns alle vor Herausforderungen. Unsere Beschäftigten tun ihr Bestes, um die Straßen sicher zu machen.“
Bei Schnee kehrt jeder vor der eigenen Tür
Wenn der Winter mit Frost und Schneedecke zum Rodeln einlädt, bekommen vor allem Kinder leuchtende Augen. Damit Gehwege passierbar bleiben, heißt es dann: mehr Arbeit!
Welche Pflichten Anliegerinnen und Anlieger von Gehwegen zu erfüllen haben, ist grundsätzlich in der Straßenreinigungssatzung der Stadt geregelt. „Darin steht zum Beispiel, dass Grundstückseigentümer für die Glättebeseitigung vor ihrem Haus selbst verantwortlich sind“, erklärt Axel Klabe, Bereichsleiter für Straßenunterhaltung, die entsprechenden Regeln. Die Winterdienstpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr. Schneit es in der Nacht, muss der Schnee am Morgen bis 7 Uhr beseitigt sein. Hier gilt eine Breite von 1,50 Meter.
Dabei empfiehlt Klabe, den Schnee an den Straßenrand des Gehweges zu schieben, jedoch nicht auf die Fahrbahn, damit die Straßeneinläufe frei bleiben. „Zum Abstumpfen der Wege dürfen der Umwelt zuliebe weder Salz noch Asche, sondern nur handelsüblicher Split oder Streusand eingesetzt werden“, rät der Fachmann. „Im Winter muss der Gehweg nicht schwarz sein, wichtig ist, dass er sicher genutzt werden kann.“ In verkehrsberuhigten Straßen, den sogenannten Spielstraßen, haben die Anwohnenden Personen die Straße jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn freizuhalten. Der Grundstücks- oder Hauseigentümer kann die Räum- und Streupflicht jedoch auch auf die Mietparteien übertragen oder von Dienstleistern erfüllen lassen.