Strassen- und Gehwegreinigung

Straßenkehrmaschine
Foto: maxpress

Saubere Straßen und Gehwege sind für Städte und Gemeinden sowie deren Einwohner von besonderem Interesse. Zur sauberen Stadt gehören die Reinigungsarbeiten an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Reinigung der Gehwege und die Entleerung der öffentlichen Papierkörbe.

Die Aufgaben und Kosten der Straßenreinigung sowie der Säuberung der Gehwege ist in der Straßenreinigungssatzung Schwerin und Straßenreinigungsgebührensatzung Schwerin festgelegt.

Die aktuellen Halteverbote für die Straßenreinigung finden Sie hier.

Je nach Bedeutung und Erfordernis werden in der Straßenreinigungssatzung die Pflichten der Stadt und der Anlieger nach Reinigungsklassen benannt. Die Straßen innerhalb von Schwerin sind gemäß Straßenreinigungssatzung den einzelnen Straßenreinigungsklassen zugeordnet. Bei nicht benannten Straßen sind grundsätzlich die Anlieger für die Reinigung der Gehwege zuständig.

Zur Reinigung der Gehwege gehört auch das Entfernen besonderer Verschmutzungen, wie Hundekot, abgestellter Müll, Unkraut bzw. Wildaufwuchs.

Verpflichtung der StadtVerpflichtung der Anlieger
reinigt 6 x in der Woche die gesamte Straße und den Gehwegkeine
 Verpflichtung der StadtVerpflichtung der Anlieger
 reinigt 3x in der Woche die Fahrbahnreinigt wöchentlich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc.
Verpflichtung der StadtVerpflichtung der Anlieger
reinigt wöchentlich die Fahrbahnreinigt wöchentlich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc.
Verpflichtung der StadtVerpflichtung der Anlieger
14-tägliche Reinigung der Fahrbahnreinigt 14-täglich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc.
Verpflichtung der StadtVerpflichtung der Anlieger
4-wöchentliche Reinigung der Fahrbahnreinigt 4-wöchentlich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc.
Verpflichtung der StadtVerpflichtung der Anlieger
 reinigt 14-täglich die gesamte Straße vom Grundstück bis zur Hälfte der Fahrbahn