Grafik: SDS

Vorgezogene Abfallentsorgung am ersten Weihnachtsfeiertag
Abfallratgeber enthält fehlerhafte Abfuhrtermine

An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. In diesem Jahr sind beide Weihnachtsfeiertage, Montag, der 25. und Dienstag, der 26. Dezember, davon betroffen. Erstmals seit drei Jahren wird die Abfallentsorgung des 25. Dezember vorgezogen. Der Abfuhrtermin fällt damit auf den vorangehenden Samstag vor Heiligabend, den 23. Dezember. Alle Haushalte, deren Behälter in die reguläre Montagstour vom 25. Dezember fallen, sorgen bitte dafür, dass die zu entleerenden Abfallbehälter rechtzeitig schon am Samstag um 7 Uhr zur Entsorgung bereitstehen. Das Vorziehen der Abfuhrtermine auf dem 23. Dezember betrifft insbesondere die Stadtteile Altstadt, Göhrener Tannen, Gartenstadt, Ostorf, Görries und Teile der Feldstadt, Großer Dreesch und Weststadt. Die Abfuhrtermine für Dienstag, den 26. Dezember werden am darauffolgenden Tag, Mittwoch, den 27. Dezember, nachgefahren. Dadurch verschieben sich auch an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag, den 30. Dezember. 

Versehentlich wurde diese Verschiebung beim Druck des Abfallratgebers nicht korrekt berücksichtigt und die hier enthaltenen Termin sind fehlerhaft. Wir bitten dafür um Entschuldigung. Die gültigen Abfuhrtermine finden Sie in unserem Entsorgungskalender unter www.sds-schwerin.de oder in der kostenlosen Abfallkalender-App.

Foto: SDS

Winterbeginn bringt Pflichten mit sich
Schweriner Anlieger müssen Gehwege und Anliegerstraßen verkehrssicher
halten

„Viele erfreuen sich an dem Schnee zur Adventszeit. Damit der Gehweg entlang des Grundstücks nicht zur ungewollten Rutschpartie führt, haben Eigentümerinnen und Eigentümer im Sinne des Gemeinwohls dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt,“ informiert Axel Klabe Bereichsleiter Straßenunterhaltung/Abfallwirtschaft vom Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin.

Geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung. Demnach müssen Anlieger die angrenzenden öffentlichen Flächen zwischen 7 und 20 Uhr freihalten. Nach 20 Uhr entstehende Glätte und Schnee sind bis 7 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Diese Flächen sind Gehwege, angrenzende Radwege oder begehbare Seitenstreifen. Grundsätzlich ist hier mindestens auf einer Breite von 1,50 Metern zu räumen. Die Sondersituation in verkehrsberuhigten Straßen (Spielstraßen) ist vielen nicht bewusst, hier gilt es die halbe Breite zu räumen und zu streuen. 

Zum Streuen gut geeignet sind handelsübliche Abstumpfmittel, Kies oder Sand, jedoch auf keinen Fall Salz oder andere Taumittel. Dies schadet der Umwelt in der direkten Nachbarschaft. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, den beräumten Schnee nicht auf die Fahrbahn zu schieben, sondern Richtung Grundstück. So bleiben Rinnsteine, Einlässe, Hydranten und Wartungsschächte frei. Weitere Informationen gibt es im „Ratgeber für ein sauberes Schwerin“ und online unter www.sds-schwerin.de.

Foto: maxpress

Schwerin ist bereit für den Winterdienst
Beschäftigte des SDS und die Technik sind auf den Einsatz bei Schnee und
Glätte eingestellt

Auch wenn sich die ersten Herbsttage hier und da noch milde zeigten, hat sich der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin in den zurückliegenden Wochen auf die beginnende Winterdienstsaison vorbereitet. Immerhin können die Witterungsverhältnisse ab November schnell umschlagen. Was bei winterlichen Straßenverhältnissen erledigt werden muss, ist im Winterdienstkonzept der Stadt geregelt.

Insgesamt 30 Beschäftige sind beim SDS mit den Aufgaben des Winterdienstes in der Landeshauptstadt betraut. Zusätzlich bestehen vertraglich Vereinbarungen mit zwei Firmen für die Saison. Für den Einsatz stehen auf dem Hof des SDS acht eigene Fahrzeuge bereit, weitere fünf einschließlich Besatzung werden von den externen Unternehmen bereitgehalten.

Wenn es dann schneit oder Glätte die Straßen rutschig macht, sind die Fahrer meist mit Schiebeschild und Gelblicht unterwegs. Die insgesamt 271 Kilometer Straße, um die sich der Eigenbetrieb kümmert, werden in drei Kategorien eingeteilt. Zunächst sind die Hauptund Einfahrtstraßen der „Kategorie A“ in der Stadt dran, dann die „B-Straßen“ – Sammelstraßen in den Wohngebieten – und schließlich der „Bereich C“ mit den Anliegerstraßen. Darüber hinaus halten die Beschäftigten des SDS auch die Wege auf den städtischen Friedhöfen, rund 175.500 m² Geh- und Radwege sowie 255 Bushaltestellen frei von Schnee und Glätte.

Dafür liegen zirka 300 Tonnen Salz und 100 Tonnen Streukies bereit, dazu die  entsprechende Sole. Über einen Silo auf dem Betriebshof können die Fahrer in Stoßzeiten die Autos selbst unkompliziert mit dem Streugut beladen. 

Vom 1. November bis zum 15. April sind die Fahrer für diese Aufgabe in Schichten im Einsatz. Die Dispatcherin und der Dispatcher kontrollieren und beobachten bereits weit vor den Einsätzen und dem Beginn der Rufbereitschaft das Wetter und steuern den Winterdienst. Sinkt die Temperatur in dem Zeitraum unter drei Grad, unternehmen die Kollegen bereits Kontrollfahrten und streuen nach Bedarf ein Salz- und Solegemisch gegen auftretende Glätte.
„Rücksicht und gegenseitiges Verständnis wünschen sich unsere Einsatzkräfte, denn ein Wintereinbruch ist für alle Beteiligten im Straßenverkehr ungewohnt und herausfordernd“, bittet Ilka Wilczek, Werkleiterin des SDS.

Grafik zur Änderung der Abfuhrtermine durch den Reformationstag am 31. Oktober , Quelle: SDS

Änderung der Entsorgungstermine durch den Reformationstag

An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. Die Abfuhrtermine vom 31. Oktober (Reformationstag) werden an dem darauffolgenden Tag, Mittwoch, den 1. November, nachgefahren. Dadurch verschieben sich auch an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag. 

Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen bittet darum, die Änderungen der Entsorgungstage zu beachten. Die geänderten Termine finden Sie in unserem Ratgeber für ein sauberes Schwerin, unserem Entsorgungskalender auf https://www.sds-schwerin.de
oder in der Abfallkalender-App.

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Bereitstellung der Bigbags zum Laubsammeln

Rund 18.000 Straßenbäume der Landeshauptstadt färben sich derzeit wieder bunt. Was romantisch aussieht, kann allerdings als rutschiges Laub auf Straßen und Gehwegen zum Sicherheitsrisiko werden. Um Anliegerinnen und Anlieger bei der Erfüllung ihrer Gehwegreinigungspflichten zu unterstützen, stellt der Eigenbetrieb SDS vom 16. Oktober bis 22. November Laubsäcke zur Verfügung. In diesem Jahr wurden einige Straßen neu in die Tour aufgenommen, in denen die BigBags an geeigneten Stellen zu finden sind. Insgesamt werden 156 große Laubsäcke mit dem Logo des SDS an Laternen und an Bäumen in Straßen mit besonders hohem Laubaufkommen angebracht. Anwohnerinnen und Anwohner können das gesammelte Laub von den Gehwegen vor ihren Grundstücken in den Säcken zusammentragen. Im genannten Zeitraum erfolgen fünf Leerungen, jeweils Mitte der Woche.

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