Grafik: SDS

Vorgezogene Abfallentsorgung am ersten Weihnachtsfeiertag
Abfallratgeber enthält fehlerhafte Abfuhrtermine

An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. In diesem Jahr sind beide Weihnachtsfeiertage, Montag, der 25. und Dienstag, der 26. Dezember, davon betroffen. Erstmals seit drei Jahren wird die Abfallentsorgung des 25. Dezember vorgezogen. Der Abfuhrtermin fällt damit auf den vorangehenden Samstag vor Heiligabend, den 23. Dezember. Alle Haushalte, deren Behälter in die reguläre Montagstour vom 25. Dezember fallen, sorgen bitte dafür, dass die zu entleerenden Abfallbehälter rechtzeitig schon am Samstag um 7 Uhr zur Entsorgung bereitstehen. Das Vorziehen der Abfuhrtermine auf dem 23. Dezember betrifft insbesondere die Stadtteile Altstadt, Göhrener Tannen, Gartenstadt, Ostorf, Görries und Teile der Feldstadt, Großer Dreesch und Weststadt. Die Abfuhrtermine für Dienstag, den 26. Dezember werden am darauffolgenden Tag, Mittwoch, den 27. Dezember, nachgefahren. Dadurch verschieben sich auch an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag, den 30. Dezember. 

Versehentlich wurde diese Verschiebung beim Druck des Abfallratgebers nicht korrekt berücksichtigt und die hier enthaltenen Termin sind fehlerhaft. Wir bitten dafür um Entschuldigung. Die gültigen Abfuhrtermine finden Sie in unserem Entsorgungskalender unter www.sds-schwerin.de oder in der kostenlosen Abfallkalender-App.

Quelle: GAIA-MV

Instandsetzung der Fahrbahn im Schleifmühlenweg
Mit finalem Bauabschnitt werden die Arbeiten an der Straße abgeschlossen

Nach Abschluss der Verlegung der Versorgungsleitungen führt der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin vom 1. August bis voraussichtlich Ende Oktober 2022 Instandsetzungsarbeiten am Fahrbahnbelag in der Straße Schleifmühlenweg durch. Die Maßnahme beginnt in Höhe Haus Nr. 3 und endet vor der Kreuzung Weinbergstraße. Es ist geplant, in dem zu sanierenden Abschnitt die vorhandene Fahrbahn aufzunehmen und anschließend neu herzustellen. Die ungebundene Deckschicht des Gehweges wird ebenfalls erneuert.

Die bisher eingerichtete Vollsperrung und die Umleitung bleiben bestehen. Im gesperrten Bereich gibt es während der Baumaßnahme zeitweilige Einschränkungen bei der Anfahrbarkeit der Grundstücke. Um diese so gering wie möglich zu halten, wird die Verkehrsführung für Fußgänger und Anwohnende den aktuellen Erfordernissen angepasst. Die Grundstücke bleiben zu Fuß erreichbar. Die Bereitstellung der Abfallbehälter für die Entsorgungsunternehmen wird durch die Baufirma für die betroffenen Teilabschnitte sichergestellt. Auch die Befahrbarkeit für die Rettungsfahrzeuge bleibt gewährleistet. Alle Anwohnenden werden vorab detailliert über das Vorhaben informiert und erhalten für Rückfragen den Kontakt zu einem konkreten Ansprechpartner.

Der SDS bittet um Berücksichtigung der Bauarbeiten in der persönlichen Terminplanung und erhöhte Aufmerksamkeit in den betroffenen Bereichen. Der Eigenbetrieb bedankt sich für das Verständnis.