Kopfweidenpflege in den Waisengärten

Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin plant, bis Ende Januar 2024 Baumpflegearbeiten durch Fachbetriebe im neuen Wohngebiet „Waisengärten“ durchführen zu lassen. Die Arbeiten dienen der Verkehrssicherheit und beinhalten insbesondere den Kopfweidenschnitt sowie einen Kappungsschnitt zur Herstellung von Kopfweiden bei den Jungbäumen. Die Arbeiten sind notwendig, um ein Ausbrechen oder Abknicken der Weiden in unmittelbarer Nähe zu Verkehrsflächen zu verhindern. An einigen Standorten kann es zu kurzzeitigen Sperrungen der Fußgänger- und Radwege kommen. Personen im Arbeitsbereich werden gebeten, auf die Ausschilderung zu achten sowie den Anweisungen der ausführenden Pflegefirma zu folgen. Der SDS bedankt sich für das Verständnis.

 

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Baumpflege in der Landeshauptstadt

Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin informiert über Baumpflegearbeiten im September und Oktober in Ostorf, Gartenstadt, Werdervorstadt und Schelfwerder. In folgenden Straßen kommt es zu Behinderungen des Straßenverkehrs und abschnittsweisen Sperrungen von Parkplätzen.

Ostorf: Slüter Ufer
Gartenstadt: Buchholzallee, Haselholzstraße, Hagenower Straße, Am Krebsbach
Werdervorstadt: Semmelweißstraße, Schwälkenberg, Käthe-Kollwitz-Straße, Güstrower, Straße, Ernst-Barlach-Straße, Am Werder, Lagerstraße, Bornhövedstraße, Barcastraße
Schelfwerder: Drosselweg, Buchenweg

Die Arbeiten beinhalten unter anderem die Jungbaumpflege, das Herstellen des Lichtraumprofils, die Entnahme von Totholz, das Freistellen von Lampen, Fassaden und Korrigieren von Fehlentwicklungen in der Krone. Die Anwohnenden werden gebeten, auf die Ausschilderung zu achten. Verkehrsteilnehmer sollten sich auf  Beeinträchtigungen einstellen und besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Der SDS bedankt sich für ihr Verständnis.

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Straßen in Neubaugebieten werden in Straßenreinigung aufgenommen
Im Frühjahr zieht es viele Menschen nach draußen und sie freuen sich über gepflegte und saubere Stadtviertel. Damit das auch in Zukunft der Fall ist, wird die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst – zuletzt beschloss die Stadtvertretung zum 1. Januar 2023 die Änderung.
Jetzt erhalten alle Haushalte Gebührebescheide, die erstmals in einer reinigungspflichtigen Straße liegen oder bei denen eine Änderung, zum Beispiel bei der Häufigkeit der Reinigung, notwendig war. Das betrifft fast 100 Gebührenobjekte in den Straßen Walnussweg, Am Werder, Amtstraße und Lützower Ring. Dort werden in neugebauten Abschnitten erstmals Straßenreinigungsgebühren erhoben. Im Lützower Ring hat sich mit dem Anschluss des Baugebietes Friedrichsthal West die Straßensituation grundlegend verändert. Das Straßenreinigungsfahrzeug kam bisher alle vier Wochen und wird jetzt wöchentlich in diesem Bereich unterwegs sein.
Die aktuelle Straßenreinigungssatzung steht unter der Rubrik „Straßenreinigung & Entsorgung” auf der Website der Landeshauptstadt Schwerin (www.schwerin.de) oder unter „Straßen- und Gehwegreinigung” beim SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin (www.sds-schwerin.de) zur Verfügung.

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