Baumkontrollen und -pflege
Hierbei handelt es sich überwiegend um Straßenbäume, Bäume in Grün- und Parkanlagen sowie Bäume auf Friedhöfen und auf Spiel- und Sportplätzen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des SDS sorgen neben der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auch für den Erhalt der Bäume und die Entwicklung eines zukunftsfähigen und gesunden Baumbestandes. Hierfür sind unsere Baumkontrolleure und Baumpfleger im Einsatz.
Baumkontrollen Alle Bäume ab 15 Jahren Standzeit werden in regelmäßigen Abständen einer Kontrolle unterzogen. Diese sogenannte Regelbaumkontrolle erfolgt stets im Wechsel des belaubten und unbelaubten Zustandes.
Unsere Baumkontrolleure führen ganzjährig Regelbaumkontrollen im gesamten Stadtgebiet durch. Bei diesen Kontrollen wird jeder Baum einzeln und von allen Seiten in Augenschein genommen. Dabei werden Schadsymptome festgestellt, bewertet und baumpflegerische Maßnahmen zu Herstellung oder Erhaltung der Verkehrssicherheit festgelegt. Sollte im Rahmen der Regelbaumkontrolle keine abschließende Beurteilung des Baumes möglich sein, wird eine sogenannte eingehende Untersuchung durchgeführt, bei der die Baumkontrolleure mit speziellen Gerätschaften den Baum tiefgründig untersuchen und so zu einem abschließenden Ergebnis gelangen.
Als Ergebnis aller Kontrollen werden Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit ausgeführt. Dazu gehören Maßnahmen wie Totholzentfernung, das Freihalten des Straßenraumes von störenden Ästen, das Freischneiden von Verkehrsschildern und Lampen, Einbau von Kronsicherungen, Kroneneinkürzungen und wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr anders herzustellen ist, auch die Fällung. Der SDS ist dabei bestrebt, die entstandenen Lücken wieder nachzupflanzen und Baumstandorte zu erhalten und zu verbessern.
Fällgenehmigungen für Bäume Die Bäume sind aufgrund ihrer wichtigen Funktionen schützenswert. Hierzu gibt die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Schwerin als auch der Alleenerlass M-V und das Naturschutzausführungsgesetz M-V Auskunft. Das Fällen von Bäumen ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ob die Bedingungen gegeben sind, wird bei Bäumen auf städtischen Flächen durch den SDS geprüft. Möchte man also einen Baum auf einer städtischen Fläche fällen, ist spätestens ein Monat vor der gewünschten Fällung ein vollständig ausgefüllter Fällantrag beim SDS zu stellen. Für Bäume auf allen anderen Flächen, also auch auf Privatgrundstücken, ist der Fachdienst Umwelt, Fachgruppe Naturschutz- und Landschaftspflege (Telefon: 0385 545-2455) zuständig.
Kontakt
- 0385 644-3535
- 0385 644-3566
- joerg.neumann@sds-schwerin.de
- 0385 644-3563
- 0385 644-3566
- robin.bogdanovs@sds-schwerin.de
Silke Bade
- 0385 644-3557
- 0385 644-3566
- silke.bade@sds-schwerin.de
Büroadresse Baustraße 1 19061 Schwerin
Postanschrift Postfach 16 02 05 19092 Schwerin