Hundeauslaufflächen

Hundeauslauffläche_Haselholz
Foto: SDS

Die Landeshauptstadt Schwerin hat im Stadtgebiet 6 Hundeauslaufflächen eingerichtet, auf denen Hunde ohne Leine im direkten Wohnumfeld laufen und toben können.

In diesen Bereichen wurden zusätzlich Papierkörbe und Tütenspender für Hundekotbeutel aufgestellt. Die ausgewiesenen Flächen sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des SDS übernehmen hier die Unterhaltungsmaßnahmen der Hundeauslaufflächen, wie   z. B. die Rasenmahd.

Die Nutzung der Hundeauslaufflächen erfolgt auf eigene Gefahr und gegenseitige Rücksichtsnahme für ein verträgliches Miteinander von Radfahrern, Joggern und Spaziergängern mit und ohne Hund, da die ausgewiesenen Areale nicht durch Zäune abgegrenzt sind.

Der Hundehalter und die Hundehalterin muss sicherstellen, dass auch durch die unangeleinte Hundehaltung keine Dritten gefährdet oder belästigt werden. Sie sind außerdem verpflichtet, den Hundekot selber zu entfernen.

Der im Stadtgebiet bestehende Leinenzwang für Hunde ist innerhalb dieser Flächen aufgehoben, soweit landesrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen (z. B. Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde). In den ausgewiesenen Innenstadtlagen müssen die Hunde angeleint mitgeführt werden. Weitere Informationen zum Verhalten mit dem Hund in der Stadt sind in der Schweriner Hundeverordnung zu finden.

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Jens Köhn

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