Bauabfall

Schrott
Foto: SDS/Roswitha Beger

Alle im Zusammenhang mit der Bautätigkeit anfallenden Abfälle gehören nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung. Hier muss der Bauherr ein gewerbliches, für Bauabfälle zertifiziertes Unternehmen binden.

Bauabfälle sind alle fest mit den Räumen verbundenen Gegenstände, wie z. B. Fenster, Sanitäreinrichtungen, Wände und Deckenelemente. Ausnahmen bilden hier die Türen und der Fußbodenbelag.

Die als gefährlich eingestuften Bauabfälle sind nachweispflichtig und nur durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu transportieren und zu entsorgen.

  • Beton- und Mauerwerkabbruch
  • Dachziegel, Betondachsteine, Putz
  • Kacheln, Fliesen
  • Isoliermaterialen, Glaswolle
  • Dachpappe, Wellasbest- und Planasbestplatten
  • behandelte Hölzer, Fenster und Türrahmen
  • große Mengen an Teppich, PVC, Bodenbelägen und Bodendielen
  • mit Fremdstoffen stark verunreinigte Folien, Pappen usw.

Wer Bauabfälle sorgsam trennt, spart bares Geld. Schließlich ist die Entsorgung von Bauabfällen, wie Isoliermaterial mehr als zehnmal so teuer, wie die Entsorgung von Fliesen oder Dachziegeln.

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