Strassen- und Gehwegreinigung
Saubere Straßen und Gehwege sind für Städte und Gemeinden sowie deren Einwohner von besonderem Interesse. Zur sauberen Stadt gehören die Reinigungsarbeiten an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Reinigung der Gehwege und die Entleerung der öffentlichen Papierkörbe.
Die aktuellen Halteverbote für die Straßenreinigung finden Sie hier.
Je nach Bedeutung und Erfordernis werden in der Straßenreinigungssatzung die Pflichten der Stadt und der Anlieger nach Reinigungsklassen benannt. Die Straßen innerhalb von Schwerin sind gemäß Straßenreinigungssatzung den einzelnen Straßenreinigungsklassen zugeordnet. Bei nicht benannten Straßen sind grundsätzlich die Anlieger für die Reinigung der Gehwege zuständig.
Zur Reinigung der Gehwege gehört auch das Entfernen besonderer Verschmutzungen, wie Hundekot, abgestellter Müll, Unkraut bzw. Wildaufwuchs.
Verpflichtung der Stadt | Verpflichtung der Anlieger |
reinigt 6 x in der Woche die gesamte Straße und den Gehweg | keine |
Verpflichtung der Stadt | Verpflichtung der Anlieger |
reinigt 3x in der Woche die Fahrbahn | reinigt wöchentlich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc. |
Verpflichtung der Stadt | Verpflichtung der Anlieger |
reinigt wöchentlich die Fahrbahn | reinigt wöchentlich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc. |
Verpflichtung der Stadt | Verpflichtung der Anlieger |
14-tägliche Reinigung der Fahrbahn | reinigt 14-täglich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc. |
Verpflichtung der Stadt | Verpflichtung der Anlieger |
4-wöchentliche Reinigung der Fahrbahn | reinigt 4-wöchentlich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc. |
Verpflichtung der Stadt | Verpflichtung der Anlieger |
reinigt 14-täglich die gesamte Straße vom Grundstück bis zur Hälfte der Fahrbahn |
Kontakt
Susanne Ahlschläger
Büroadresse
Eckdrift 43 – 45
19061 Schwerin
Postanschrift
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19092 Schwerin
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