Gewerbeabfall

Papiermüll
Foto: maxpress

Produktionsspezifische Gewerbeabfälle gehören nicht zum Restmüll und sind von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen. Hier müssen die Gewerbetreibenden ein privates Unternehmen zur Abfallentsorgung binden.

Allerdings fällt bei Gewerbetreibenden zumeist auch hausmüllähnlicher Restabfall an. Darum sind gewerbliche Betreiber verpflichtet, sich bei der städtischen Abfallentsorgung anzumelden. Die Bemessungsgrundlage für die Restmüllentsorgung in Gewerbebereichen ist im § 9 (5) Hausmüllentsorgungssatzung festgelegt.

Sollte in einem Gewerbebetrieb kein Abfall zur Beseitigung anfallen, so ist hierüber ein Nachweis zu erbringen und dem SDS schriftlich vorzulegen.

Kontakt

Roswitha Beger                                

Büroadresse                                             Eckdrift 43 – 45                                          19061 Schwerin

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