Gewerbeabfall
Allerdings fällt bei Gewerbetreibenden zumeist auch hausmüllähnlicher Restabfall an. Darum sind gewerbliche Betreiber verpflichtet, sich bei der städtischen Abfallentsorgung anzumelden. Die Bemessungsgrundlage für die Restmüllentsorgung in Gewerbebereichen ist im § 9 (5) Hausmüllentsorgungssatzung festgelegt.
Sollte in einem Gewerbebetrieb kein Abfall zur Beseitigung anfallen, so ist hierüber ein Nachweis zu erbringen und dem SDS schriftlich vorzulegen.
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Kerstin Pittermann
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