Grabarten
Die Auswahl der Grabart
Grabstätten sind Orte des persönlichen Gedenkens und eine bleibende Stätte der Erinnerung. Die Entscheidung für eine Erd- oder Feuerbestattung geht der Auswahl der Grabstätte voran.
Die Wahl der richtigen Grabstätte für einen geliebten Menschen ist in der Trauerzeit nicht leicht. Es stellen sich Fragen zur Größe der Grabstätte, Nutzungsdauer, Beisetzungsmöglichkeiten sowie zur künftigen Grabpflege.
Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl einer Ihrem Wunsch entsprechenden Grabstätte. Eine Beratung diesbezüglich kann bereits zu Lebzeiten erfolgen. So können die eigenen Wünsche festgelegt werden. Dies ist eine große Hilfe für die Angehörigen im Trauerfall.
Eine Besichtigung der Grabstätten auf dem Alten Friedhof und Waldfriedhof vor Ort, ist nach Terminabsprache möglich.
Reihen- und Wahlgrabstätten, Anonyme Grabfelder und -stätten
Die Grabstätte ist in bestimmten Grabfeldern wählbar. Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Erdwahlgrabstätte 1- oder 2-stellig
- Erdwahlgrabstätte im Rasengrabfeld 1-stellig
- Urnenwahlgrabstätte 2- oder 4-stellig
- Urnenwahlgrabstätte im Rasengrabfeld 2-stellig
- Urnenwahlgrabstätte im Baumgrabfeld „Waldesgrund“ 1-stellig oder 6-stellig
- Urnenwahlgrabstätte im Baumgrabfeld auf dem Waldfriedhof 1-stellig oder 6-stellig
- Urnenwahlgrabstätte als Baumgrabstätte auf dem Alten Friedhof 1-stellig oder 6-stellig
- Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen 2-stellig
- Erdwahlgrabstätte im dauergrabgepflegten Grabfeld 1- oder 2-stellig
- Urnenwahlgrabstätte im dauergrabgepflegten Grabfeld 2- oder 4-stellig
- Erdwahlgrabstätte im muslimischen Grabfeld 1- oder 2-stellig
- Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium 2-stellig
Die Grabstätte wird in der Reihenfolge der Sterbefälle vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.
- Erdreihengrabstätte 1-stellig
- Erdreihengrabstätte Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 1-stellig
- Urnenreihengrabstätte 1-stellig
- Urnenreihengrabstätte Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 1-stellig
- Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen mit Namenskennzeichnung
- Grabstätte für stillgeborene Kinder unter 1000 g
- Urnenstelle in Grabstätte für stillgeborene Kinder unter 1000 g
- Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen als Baumgrabstätte mit Namenskennzeichnung
- Urnenstelle in Kindergemeinschaftsgrabstätte bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Es wird kein Nutzungsrecht vergeben und es erfolgt keine Nennung von Name und Lebensdaten.
- Urnenwahlgrabstätte im Baumgrabfeld „Waldesgrund“ 1-stellig oder 6-stellig
- Urnenwahlgrabstätte als Baumgrabstätte auf dem Alten Friedhof 1-stellig oder 6-stellig
- Urnenwahlgrabstätte im Baumgrabfeld auf dem Waldfriedhof 1-stellig oder 6-stellig
- Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen als Baumgrabstätte mit Namenskennzeichnung
- Erdreihengrabstätte Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 1-stellig
- Grabstätte für stillgeborene Kinder unter 1000 g
- Urnengrabstätte für stillgeborene Kinder unter 1000 g
- Urnenreihengrabstätte Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 1-stellig
- Urnenstelle in Kindergemeinschaftsgrabstätte bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Kontakt
Büroadresse Am Krebsbach 1 19061 Schwerin
Postanschrift Postfach 16 02 05 19092 Schwerin
- 0385 64108-11
- 0385 64108-19
- friedhof@sds-schwerin.de