GrillPlätze
Viele Schweriner und Schwerinerinnen zieht es bei warmen Temperaturen nach draußen und die Lust am Wochenende gemeinsam zu grillen, steigt. Diejenigen, die nicht über einen eigenen Garten verfügen, müssen jedoch nicht auf das Grillen im Freien verzichten. Gemäß der Straßen- und Grünflächensatzung ist das Grillen in Grünanlagen möglich. Vegetation und Beläge dürfen jedoch nicht beschädigt werden und entstandener Müll ist selbstständig zu entsorgen.
Eigens zum Grillen errichtete Plätze sind in den nachfolgenden, seitens des SDS bewirtschafteten städtischen Grünanlagen vorhanden:
- Lankower See Nordufer
- Lankower See Südufer
- Am Reppin
- Freizeitpark Neu Zippendorf
- Grünanlage Bleicher Ufer
Grillen ist nicht erlaubt auf Friedhöfen, Sportanlagen und in Freibädern, am Zippendorfer Strand sowie in den gemäß Landesnaturschutzgesetz (z. B. § 20) gesetzlich geschützten Biotopen.
Mit Ausrufung einer Waldbrandstufe sind das Abbrennen von Brauchtumsfeuern sowie das Grillen mit Holzkohle oder Gas nicht gestattet! Informationen zu den aktuellen Waldbrandstufen finden Sie hier.
Brauchtumsfeuer sind eine der anzeigepflichtigen Ausnahmen, um Holz, Baum- und Strauchschnitt, welches trocken und unbehandelt ist, zu verbrennen. Dabei sind sie zentral und öffentlich zugänglich zu organisieren, sodass nicht jeder privat ein Brauchtumsfeuer durchführt. Sie gehören zur Tradition, sind aber je nach Region unterschiedlich. In Schwerin ist nur das sogenannte Osterfeuer vom Gründonnerstag bis Ostermontag erlaubt. Sie sind spätestens eine Woche vorher beim Veranstaltungsmanagement der Landeshauptstadt Schwerin (Telefon: 0385/545-2410/ -2005) anzumelden.
Weitere Infomationen und Hinweise entnehmen Sie dem Merkblatt der Landeshauptstadt Schwerin.
Kontakt
Jens Köhn
Büroadresse Baustraße 1
19061 Schwerin
Postanschrift Baustraße 1
19061 Schwerin
- 0385 644-3565
- 0385 644-3566
- jens.koehn@sds-schwerin.de