Elektroschrott

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Gemäß des neuen Elektrogesetzes (ElektroG 2) sind neben den Herstellern ab dem 24.07.2016 auch die großen Vertreiber in der Pflicht, alte Elektro- und Elektronikgeräte zurück zu nehmen. Als „große Vertreiber“ gelten Geschäfte, die auf mehr als  400 m2 Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche.

Die Rücknahmepflicht gilt beim Kauf eines gleichartigen Gerätes. Darüber hinaus müssen die großen Händler kleine Geräte (keine Kantenlänge ist größer als 25 cm) ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen.

Elektroschrott kann an den beiden Recyclinghöfen abgegeben werden. Weiterhin besteht das Angebot, Elektrogeräte zusammen mit einer Sperrmüllentsorgung abholen zu lassen. Hierbei müssen die Einzelteile /-geräte bei der Anmeldung genau angegeben werden. Seit 24.07.2016 kann der Elektroschrott wie oben beschrieben im Einzelhandel abgegeben werden.

Elektroschrott gehört nicht in den Restmüll.

  • Elektroherde
  • Waschmaschinen
  • Spülmaschinen
  • Kühl- und Gefrierschränke/-truhen
  • Fernseher
  • Radios
  • Computer
  • Rasenmäher
  • Elektrokleingeräte
  • Handys
  • CD- und MP3-Player
  • Mikorwellengeräte
  • Elektrospielzeug
  • Fotovoltaikelemente aus privaten Haushalten können auf dem Recyclinghof Nord, Ziegeleiweg 12, abgeben werden.
  • Altmetall
  • Batterien
  • Akkus

Recyclinghof Nord                Ziegeleiweg 12                                19057 Schwerin

Recyclinghof Süd                                   Ludwigsluster Chaussee 72                 19061 Schwerin

Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 9:00 Uhr – 19:00 Uhr
Sa.: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr
Tel.: 0385 4811-327

Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 9:00 Uhr – 19:00 Uhr
Sa.: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr                     Tel.: 0385 5770-250

Kontakt

Roswitha Beger

Büroadresse
Eckdrift 43 – 45
19061 Schwerin

Postanschrift
Postfach 16 02 05
19092 Schwerin

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