Kleingartenanlagen

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Foto: SDS

Wenn man in der Stadt wohnt, heißt es nicht, dass man auf seinen eigenen Garten verzichten muss. In der Landeshauptstadt Schwerin befinden sich derzeit 76 Kleingartenvereine mit rund 7.400 Kleingärten. Sie dienen als Orte der Erholung in der Natur. Hier können Schweriner und Schwerinerinnen ihren grünen Daumen ausleben und sich gemeinsam mit anderen Kleingärtner/-innen im Verein engagieren.
Die Entwicklung des Kleingartenwesens in Schwerin begann bereits 1849. 11 Jahre später gab es dann schon ca. 3.000 Kleingärten im Stadtgebiet.

Der SDS nimmt im Auftrag der Landeshauptstadt Schwerin die Aufgaben der Unteren Kleingartenbehörde war. Der Eigenbetrieb ist Anerkennungsbehörde für die gärtnerische Gemeinnützigkeit, dass heißt, er führt die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen der Vereinsanlagen aus und bearbeitet Anerkennungsbescheide.
Er setzt darüber hinaus die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes und des Generalpachtvertrages in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband der Gartenfreunde e. V. durch.
Das Zentrale Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Schwerin – kurz ZGM – (Tel.: 0385 7434400) ist als städtischer Flächenverwalter Ansprechpartner für die Flächen der Kleingärten.

Der SDS leitet den Stadtkleingartenbeirat. Dieser setzt sich zusammen aus Stadtvertretern der Fraktionen und Vertretern des Kreisverbandes der Gartenfreunde e. V. Der Kreisverband ist die Interessenvertretung der Kleingärtner.
Insgesamt tagt der Stadtkleingartenbeirat vier mal im Jahr. Während der Zusammenkünfte werden Probleme und Entwicklungsmaßnahmen rund um das Thema Kleingärten besprochen.

Kontakt

Ulf Gräfner

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Postanschrift
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