Bauliche Sondernutzung

An den Wadehängen
Foto: Ina Holtz

Ob Gerüst, Container, Kran, Materiallagerung oder Bauzaun, Aufgrabungen oder im Rahmen von Baumaßnahmen, all das was auf öffentlichem Verkehrsgrund geschieht, muss von der baulichen Sondernutzung genehmigt werden.

Als Grundlage hierfür gelten das Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (§ 22) und die Straßen- und Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Schwerin.

Antragstellung
 

Um eine Erlaubnis zur Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Verkehrsbehörde der Landeshauptstadt Schwerin gestellt werden. Der Antrag auf Sondernutzung ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Bitte achten Sie darauf, die Art „bauliche Sondernutzung“ in dem Antragsformular anzukreuzen!

Möchten Sie eine Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen, dann nutzen Sie bitte die Vorlage des Sondernutzungsantrages.

Sondernutzungen sind gebührenpflichtig entsprechend der Straßen- und Grünflächensatzung.

Kontakt

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Büroadresse                                        Baustraße 1
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