Sondernutzung
Grundlage der Sondernutzung von städtischen Grünflächen für Veranstaltungen, Events oder auch Baumaßnahmen ist die Straßen- und Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Schwerin. Sondernutzungsgenehmigungen können beim SDS beantragt werden. Dafür ist ein formloser schriftlicher Antrag spätestens 14 Tage vor dem Ereignis zu stellen. Dieser Antrag muss die Örtlichkeit, Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung enthalten. Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme von öffentlichen Grünflächen durch Baumaßnahmen. Es können Erläuterungen, z. B. in Form von Lageplänen, verlangt werden.
Diese formlosen Anträge werden nach Vorgaben der Straßen- und Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Schwerin bearbeitet und mit einer Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühr belegt. Die Sondernutzungsgebühren variieren je nach Größe und Nutzungsdauer der beantragten Flächen. Die Sondernutzungserlaubnis wird dann auf Zeit oder Widerruf erteilt. Es findet eine Übergabe und Abnahme der städtischen Grünfläche vor und nach der Sondernutzung statt. Weitere Informationen zur Sondernutzung können Sie der Straßen- und Grünflächensatzung entnehmen.
Alle Veranstaltungen in der Landeshauptstadt sind außerdem beim Veranstaltungsmanagement der Landeshauptstadt Schwerin online anzumelden.
Geeignete Flächen für Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Schwerin:
- das Gelände Nordufer Pfaffenteich
- das Nordufer Lankower See
- die Ziegelseepromenade
- der Freizeitpark in Neu Zippendorf
- die Fläche an der Halle am Fernsehturm
Die Nutzung weiterer Veranstaltungsflächen, wie z. B. die Schwimmende Wiese, der Stadthafen, die Schlosspromenade, der Bertha-Klingberg-Platz oder das Südufer Pfaffenteich, kann über die Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH (Telefon: 0385 5925-250) beantragt werden.
Kontakt
Ulf Gräfner
Büroadresse Baustraße 1
19061 Schwerin
Postanschrift Postfach 16 02 05 19092 Schwerin
- 0385 644-3559
- 0385 644-3566
- ulf.graefner@sds-schwerin.de