Foto: maxpress

Bereit für den Winterdienst

Auch wenn die ersten Herbsttage sich noch sommerlich zeigten, hat der SDS die Vorbereitungen auf die kalte, nasse und glatte Jahreszeit bereits abgeschlossen. Die Beschäftigten und die Technik (Foto) sind auf den Einsatz bei Schnee und Glätte eingestellt.

Acht eigene Fahrzeuge stehen auf dem Hof des SDS, fünf werden von externen Unternehmen für die Aufgaben des Winterdienstes in der Landeshauptstadt Schwerin bereitgehalten. Was bei winterlichen Straßenverhältnissen erledigt werden muss, ist im Winterdienstkonzept der Stadt geregelt.
So werden die Straßen, in denen die Fahrzeuge mit Schiebeschild und Gelblicht unterwegs sind, in drei Kategorien eingeteilt. Wenn es schneit oder Glatteis die Straßen rutschig macht, befreien die Fahrer des Winterdienstes zunächst die Haupt- und Einfahrtstraßen der „Kategorie A“ in der Stadt, dann in „B“ die Sammelstraßen in den Wohngebieten und im „Bereich C“ die Anliegerstraßen. Hierfür liegen fast 300 Tonnen Salz bereit, dazu die entsprechende Sole. Über einen Silo auf dem Betriebshof können die Fahrer in Stoßzeiten die Autos selbst unkompliziert mit dem Streugut beladen.

Vom 1. November bis zum 15. April sind die Fahrer für diese Aufgabe in Schichten im Einsatz. Sinkt die Temperatur in dem Zeitraum unter drei Grad, unternehmen sie bereits Kontrollfahrten und streuen nach Bedarf ein Salz- und Solegemisch gegen auftretendes Glatteis. Bei Schneefall kommen die Lkw mit Schiebeschild und Salz zum Abtauen auf die Straßen. „Welches Fahrzeug wo unterwegs ist, wird durch den Dispatcher im Büro der Leitstelle entschieden und dokumentiert. Er erstellt den Fahrplan für die Beschäftigten und die Reihenfolge der Straßen, in denen geräumt wird“, sagt Jens-Christian Monte, Sachgebietsleiter Prozessmanagementbeim SDS.

Bereits weit vor den Einsätzen und dem Beginn der Rufbereitschaft kontrollieren und beobachten die Dispatcherin und der Dispatcher das Wetter und steuern den Winterdienst anforderungsgerecht.

Fotobearbeitung: maxpress/SDS

Illegaler Baumschnitt

Schwerins Bäume sorgen für sattes Grün, verbessern die Luft und spenden Schatten. Immer wieder werden sie durch eigenmächtige Schnitte geschädigt. Das ist verboten und kann teuer werden.

Jörg Neumann, technischer Sachbearbeiter für die Straßenbäume, zeigt ein Bild aus dem Stadtgebiet (Foto), auf dem deutlich wird, wie Laien versucht haben, einen öffentlichen Baum nach ihren Vorstellungen zu „gestalten“.
„Die Gründe dafür sind meistens ganz banal: Es fehlt an Sonne, es fällt zu viel Laub und die Sicht ist versperrt“, berichtet der Fachmann. „Dies berechtigt aber nicht zum eigenmächtigen Handeln und zur Sachbeschädigung an dem öffentlichen Grün.“ Straßenbäume haben oft schwierige Standortbedingungen und werden durch unsachgemäße Eingriffe zusätzlich ge-
schwächt. Oft fallen den Sachverständigen bei ihren planmäßigen Kontrollen an den circa 16.000 Straßenbäumen Beschädigungen durch illegalen Beschnitt auf. Die Mitarbeitenden des SDS sind die Profis für die Baumpflege und wissen, was zu tun ist.
In den ersten Jahren nach der Pflanzung erfolgt schrittweise ein Erziehungsschnitt. Damit wird auch dem künftigen Lichtraumprofil der Verkehrswege entsprochen. Eine Kronenreduzierung darf nur in geringem Maße erfolgen. „Was wir bei dem abgebildeten Baum sehen, ist die gekappte Stammverlängerung. Daraus entwickeln sich nun viele kleine Austriebe, die einen erheblichen Pflegeaufwand nach sich ziehen“, berichtet Jörg Neumann. Für den SDS bedeuten diese eigenmächtigen Eingriffe in die Natur einen zusätzlichen Kontrollaufwand.
Für Täter illegaler Schnitte sieht das Gesetz Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. „Diese Höhe ist angesichts des nachhaltigen Schadens angemessen. Ich appelliere an alle, das für das Stadtklima wichtige Verkehrsgrün, insbesondere die Bäume zu schützen“, sagt Nonno Schacht, Bereichsleiter Öffentliches Grün.