Winterbeginn bringt Pflichten mit sich
Schweriner Anlieger müssen Gehwege und Anliegerstraßen verkehrssicher
halten
„Viele erfreuen sich an dem Schnee zur Adventszeit. Damit der Gehweg entlang des Grundstücks nicht zur ungewollten Rutschpartie führt, haben Eigentümerinnen und Eigentümer im Sinne des Gemeinwohls dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt,“ informiert Axel Klabe Bereichsleiter Straßenunterhaltung/Abfallwirtschaft vom Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin.
Geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung. Demnach müssen Anlieger die angrenzenden öffentlichen Flächen zwischen 7 und 20 Uhr freihalten. Nach 20 Uhr entstehende Glätte und Schnee sind bis 7 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Diese Flächen sind Gehwege, angrenzende Radwege oder begehbare Seitenstreifen. Grundsätzlich ist hier mindestens auf einer Breite von 1,50 Metern zu räumen. Die Sondersituation in verkehrsberuhigten Straßen (Spielstraßen) ist vielen nicht bewusst, hier gilt es die halbe Breite zu räumen und zu streuen.
Zum Streuen gut geeignet sind handelsübliche Abstumpfmittel, Kies oder Sand, jedoch auf keinen Fall Salz oder andere Taumittel. Dies schadet der Umwelt in der direkten Nachbarschaft. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, den beräumten Schnee nicht auf die Fahrbahn zu schieben, sondern Richtung Grundstück. So bleiben Rinnsteine, Einlässe, Hydranten und Wartungsschächte frei. Weitere Informationen gibt es im „Ratgeber für ein sauberes Schwerin“ und online unter www.sds-schwerin.de.