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Winterbeginn bringt Pflichten mit sich
Schweriner Anlieger müssen Gehwege und Anliegerstraßen verkehrssicher
halten

„Viele erfreuen sich an dem Schnee zur Adventszeit. Damit der Gehweg entlang des Grundstücks nicht zur ungewollten Rutschpartie führt, haben Eigentümerinnen und Eigentümer im Sinne des Gemeinwohls dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt,“ informiert Axel Klabe Bereichsleiter Straßenunterhaltung/Abfallwirtschaft vom Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin.

Geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung. Demnach müssen Anlieger die angrenzenden öffentlichen Flächen zwischen 7 und 20 Uhr freihalten. Nach 20 Uhr entstehende Glätte und Schnee sind bis 7 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Diese Flächen sind Gehwege, angrenzende Radwege oder begehbare Seitenstreifen. Grundsätzlich ist hier mindestens auf einer Breite von 1,50 Metern zu räumen. Die Sondersituation in verkehrsberuhigten Straßen (Spielstraßen) ist vielen nicht bewusst, hier gilt es die halbe Breite zu räumen und zu streuen. 

Zum Streuen gut geeignet sind handelsübliche Abstumpfmittel, Kies oder Sand, jedoch auf keinen Fall Salz oder andere Taumittel. Dies schadet der Umwelt in der direkten Nachbarschaft. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, den beräumten Schnee nicht auf die Fahrbahn zu schieben, sondern Richtung Grundstück. So bleiben Rinnsteine, Einlässe, Hydranten und Wartungsschächte frei. Weitere Informationen gibt es im „Ratgeber für ein sauberes Schwerin“ und online unter www.sds-schwerin.de.

Die Wasserstellen gehen in Winterruhe Bild:SDS

Wasser auf den Friedhöfen wird abgestellt

Die Friedhöfe gehen nach Totensonntag in den Winterbetrieb. Damit wird zum 21. November auch die öffentliche Wasserversorgung auf dem Alten Friedhof und dem Waldfriedhof abgestellt. Nach der Winterpause, wenn keine Frostgefahr mehr droht, wird wieder Wasser rechtzeitig zur Frühjahrsbepflanzung bereitgestellt. Dies wird voraussichtlich im April 2023 der Fall sein. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher der Friedhöfe um Verständnis. 

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Baumpflege und Fällungen im Stadtgebiet

Herbst und Winter sind die Jahreszeiten, um naturschonend alte und junge Bäume im Stadtgebiet durch den richtigen Schnitt zu pflegen. Dazu gehört auch tote Äste zu entfernen oder – wenn nichts mehr hilft – den Baum zu fällen. Diese Arbeiten dienen der Verkehrssicherheit für alle Personen, die zu Fuß, mit dem Rad oder Auto unterwegs sind. Die Beschäftigten des Eigenbetriebes SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen haben in den vergangenen Monaten viele Bäume kontrolliert. Die Ergebnisse diese Begutachtung bilden die Grundlage für die umfangreichen Baumpflegemaßnahmen in den folgenden Stadtteilen.

Werdervorstadt:
Schwerpunkte der Baumpflege befinden sich Am Güstrower Tor, Virchowstraße und
Robert-Koch-Straße. Nicht alltäglich ist hier die Pflege eines Naturdenkmals mit umfangreichen Pflegemaßnahmen in der Krone, Entfernung der Misteltrauben und Austausch der Kronensicherungen.

Schelfstadt:
Die Arbeiten erstrecken sich hauptsächlich auf den Schelfmarkt und Ziegenmarkt.

Lankow:
Die Verkehrssicherheit an den Hauptverkehrsadern der Landeshauptstadt steht in der Gadebuscher Straße, Grevesmühlener Straße und Lübecker Straße im Vordergrund der Arbeiten. Im Wohngebiet werden Lichtraumprofile und Kronen geschnitten. Außerdem ist die Fällung eines abgestorbenen Jungbaumes in der Rahlstedter Straße und die Fällung von Fichten in der Lübecker Straße notwendig. 

Weststadt:
Umfangreiche Arbeiten werden im Bereich der Johannes-Brahms- Straße, der Sebastian-
Bach-Straße und der Carl-Moltmann-Straße erledigt. Auch in der Weststadt müssen zwei
Bäume gefällt werden.
In den Stadtteilen Neumühle, Warnitz und Görries werden ebenfalls baumpflegerische
Maßnahmen erfolgen. Eine genaue Aufstellung der Arbeiten finden Sie unter www.sds-schwerin.de.

Bei der Beauftragung für die Arbeiten werden verschiedene Zielstellungen verfolgt. Diese schließen die Jungbaumpflege, das Herstellen des Lichtraumprofils, die Entnahme von  Totholz, das Freistellen von Lampen, Verkehrszeichen und Korrigieren von Fehlentwicklungen in der Krone, Einkürzen von Kronenteilen, die Entnahme von Herausnahme von abgestorben Stämmlingen beziehungsweise Bäumen und der Austausch von Kronensicherungen ein.

Damit die Arbeiten niemanden gefährden, sind Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und an manchen Standorten die Sperrung von Parkplätzen erforderlich. Notwendige Ausschilderungen erfolgen rechtzeitig. Der Eigenbetrieb bittet, diese zu beachten und in den
Arbeitsbereichen besonders aufmerksam zu sein. Der SDS bedankt sich für das  Verständnis.

Quelle: GAIA-MV

Abschluss der Fahrbahninstandsetzung in der Kieler Straße

Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen wird vom 28. März bis voraussichtlich 6. Mai die verbliebenen Fahrbahn- und Gehweginstandsetzungsarbeiten des fünften Bauabschnittes in der Kieler Straße durchführen.

Die Bauabschnitte eins bis vier wurden in 2021 abgeschlossen. Aufgrund der einsetzenden
winterlichen Witterung konnte der letzte Bauabschnitt nicht wie geplant vollendet werden.
Die verbliebenen Arbeiten zwischen der Rahlstedter Straße und der Julius-Polentz-Straße umfassen die gesamte Breite der Fahrbahn, einschließlich der angrenzenden Stellplätze, die Pflasterung der Fahrbahnquerung sowie die Restarbeiten in den Nebenanlagen. Es wird eine Vollsperrung erforderlich. Die Zufahrt zum Parkplatz des Nahversorgers ist über die Rahlstedter Straße möglich. Der Fußgängerverkehr wird umgeleitet.

Während der Arbeiten kommt es zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs. Für die Anwohner im gesperrten Bereich wird es in dieser Zeit zeitweilige Einschränkungen bei der Anfahrbarkeit Ihrer Grundstücke geben. Ebenso sind die Parkmöglichkeiten im Gebiet eingeschränkt. Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird die Verkehrsführung den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Die Befahrbarkeit für die Rettungsdienste wird gewährleistet. Alle Anliegerinnen und Anlieger
wurden vorab detailliert über das Vorhaben und einen konkreten Ansprechpartner informiert. Der SDS bittet um Berücksichtigung der Bauarbeiten in der persönlichen Terminplanung und erhöhte Aufmerksamkeit in den betroffenen Bereichen. Der Eigenbetrieb bedankt sich für das Verständnis.